Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma BAUER Brandschutz
Stand 01/2018
Verkaufs- , Liefer- und Zahlungsbedingungen
Allgemeines
Für alle unsere Angebote gelten ausschließlich die folgenden Bedingungen, die der Kunde spätestens mit Entgegennahme der Produkte oder Abnahme einer Leistung anerkennt. Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Käufers, binden uns nur, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben. Somit gelten sie auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht gesondert vereinbart sind. Alle besonderen Vereinbarungen, insbesondere mündliche oder fernmündliche Abmachungen, sowie Nebenabreden werden ebenfalls erst nach schriftlicher Bestätigung durch uns rechtsverbindlich. Ein Abweichen vom Schriftformerfordernis kann mündlich nicht erfolgen.
Preisgestaltung
Unsere Angebote sind freibleibend. Die Preisgestaltung erfolgt in Euro. Die Preise verstehen sich rein netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Lieferbedingungen
Die angegebenen Lieferzeiten beziehen sich auf den Tag der Auftragsbestätigung und sind, soweit nicht Abweichendes schriftlich vereinbart wird, unverbindlich. Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Empfängers, auch bei frachtfreier Lieferung. Eine Transportversicherung wird nur auf schriftliches Verlangen des Kunden und auf dessen Kosten abgeschlossen. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg die Wünsche und Interessen des Kunden zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten - auch bei frachtfreier Lieferung - gehen zu Lasten des Kunden. Beanstandungen können nur innerhalb von acht Tagen nach Auslieferung der Ware berücksichtigt werden. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet, sie wird nicht zurückgenommen. Als Tag der Lieferung gilt der Tag, an dem die Ware laut Frachtbrief oder versandbereit gestellt wird.
Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt - als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können - suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und den Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Der Abzug von Skonto ist nur nach Vereinbarung möglich. Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer schriftlichen Zustimmung; deren Spesen und Kosten sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen voll zu Lasten des Kunden. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten mit Ansprüchen aus einem anderen Vertragsverhältnis oder eine andere Lieferung ist unzulässig. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur zulässig, wenn diese unbestritten festgestellt sind.
Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Bonität des Kunden sind wir - unbeschadet unserer weiteren Rechte - befugt, gewährte Zahlungsziele zu widerrufen und weitere Lieferungen - nach unserer Wahl - nur noch gegen Vorkasse oder Nachnahme vorzunehmen.
Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum (Vorbehaltsware) der Firma BAUER BRANDSCHUTZ bis zur Erfüllung sämtlicher - auch streitiger - Ansprüche aus der gesamten Geschäftsverbindung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde, einschließlich Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten. Der Kunde ist nur dann zur Weitergabe der Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt, wenn er gleichzeitig das Eigentum der Firma BAUER BRANDSCHUTZ auch dem Dritten und sonstigen Empfänger gegenüber sicherstellt, sowie entweder zuvor die schriftliche Zustimmung der Firma BAUER BRANDSCHUTZ eingeholt hat, oder zumindest gleichzeitig in entsprechender Höhe Zahlung auf die offene Rechnung der Firma BAUER BRANDSCHUTZ leistet. Zu einer Verpfändung oder Sicherungsübereignung in irgendeiner Form ist er unter keinen Umständen berechtigt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der Firma BAUER BRANDSCHUTZ hinzuweisen und die Firma BAUER BRANDSCHUTZ unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Kunde tritt seine Forderung aus eventueller Weitergabe der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im Voraus an die Firma BAUER BRANDSCHUTZ ab. Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht der Firma BAUER BRANDSCHUTZ - im Umfange des Rechnungswertes der Vorbehaltsware anderer verwendeter Ware - das Miteigentum an der neue Sache oder Sachgesamtheit zu. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht
den Rücktritt vom Vertrag.
Gewährleistung, Schadensersatz
Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben sowie die Durchführung von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten erfolgen nach bestem Wissen, jedoch, soweit zulässig, ohne Übernahme einer besonderen Gewährleistung oder Zusicherung bestimmter Eigenschaften. Der Kunde hat die gelieferte Ware bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck hin unverzüglich zu untersuchen und eventuelle Mängel innerhalb von acht Tagen ab Lieferung zu rügen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, Mängel unverzüglich nach deren Feststellung der Firma BAUER BRANDSCHUTZ schriftlich mitzuteilen. Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandelung, Minderung oder Nachbesserung. Ist der Firma BAUER BRANDSCHUTZ eine Beseitigung des Mangels innerhalb angemessener Frist nicht möglich, bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, seinerseits Wandelung oder Minderung zu verlangen. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Weitergehende Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrunde - insbesondere der Anspruch auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, sind - soweit gesetzlich zulässig - beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung entfällt insbesondere, wenn Bedienungs-und/oder Behandlungsvorschriften für die Produkte nicht beachtet worden sind oder Wartungs- bzw. Instandhaltungsarbeiten von Personen durchgeführt wurden, die nicht von der Firma BAUER BRANDSCHUTZ hierfür autorisiert sind. Die Legitimation der autorisierten Mitarbeiter der Firma BAUER BRANDSCHUTZ erfolgt durch die Vorlage eines Lichtbildausweises.
Urheberrecht
Mit der Überlassung, der von uns erstellten Zeichnungen, Pläne und Entwürfe ist die Übertragung von Urheberrechten - soweit nicht anders schriftlich vereinbart - nicht verbunden. Jede Verwendung bedarf unserer schriftlichen Genehmigung. Ohne Genehmigung dürfen Zeichnungen, Pläne und Entwürfe auch für den Eigengebrauch nicht kopiert, vervielfältigt oder abgeändert werden, noch dritten Personen oder Wettbewerbern zugänglich gemacht werden. Die Entfernung unseres Firmen-Zeichens wäre eine unerlaubte Handlung gem. §823 BGB.
Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Rechten, insbesondere Urheberechten, freizustellen.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand ist - soweit gesetzlich zulässig - das für den Sitz der Firma BAUER BRANDSCHUTZ zuständige Gericht vereinbart.
Salvatorische Klausel
Soweit einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sind, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Die Parteien sind verpflichtet, anstelle der etwa unwirksamen Bestimmungen eine solche zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für etwaige Lücken.